Nein, es gibt keine Verpflichtung zur Steuervermeidung, Herr Schäuble!

Jedenfalls nicht im Vereinigten Königreich, und man darf stark bezweifeln, dass dies in Deutschland anders ist. Das Argument, dazu verpflichtet zu sein, Steuern zu minimieren haben wir immer wieder vor allem im britischen Umfeld von Konzernvorständen gehört. Konfrontiert mit ihren (im Verhältnis zum Umsatz und Gewinn oft) lächerlich kleinen Steuerzahlungen sagen die Vorstände: "ach, wir haben ja keine Wahl, wir müssen die Steuern (so aggressiv wie gerade noch legal möglich) vermeiden, sonst werden wir von den Aktionären verklagt".

Nun ist es offziell: das ist eine peinliche Unwahrheit. Eine renommierte Londoner Anwaltskanzlei hat in einem Gutachten (siehe hier, Guardian Artikel hier) festgehalten, dass es eine solche Verpflichtung mitnichten im englischen Recht gibt. Vielmehr ist der Vorstand eines Unternehmens verpflichtet, dessen Erfolg zu erhöhen. Damit sei aber keineswegs gemeint, ausschließlich die auszuschüttenden Gewinne zu maximieren.

In Deutschland war dieses Argument (zumindest dem Verfasser dieses Blogs) bis vergangenen Monat noch nicht geläufig. Dann nämlich bemühte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ebendieses Argument in der ARD-Dokumentation "Steuerfrei". Auf folgende Frage sagte er wortwörtlich (ca. ab Minute 7 bis 7'25''): 
Reporter: Ist das hinnehmbar, dass die Krisenländer in Finanznöte auch kommen steuerlich, weil Konzerne ihre Gewinne ins Ausland verbringen?
Schäuble: "Ja, was macht ein Konzern? Der Vorstand eines Unternehmens, auch ein Konzern ist ein Unternehmen, ist dem Unternehmen verpflichtet, so wie der Finanzminister natürlich auch den Interessen der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist. Tut er das nicht, verletzt er seine Verpflichtungen sträflich, wird er erstens mal, werden ihn die Eigentümer feuern, möglicherweise macht er sich auch wegen Untreue strafbar."  
Später wiederholt er das Argument nochmals, wenngleich in einer abgeschwächten Version - (ab Minute 38.26 bis Minute 39.00):
"Man muss den Unternehmen natürlich auch helfen, die günstige steuerliche Gestaltungsmöglichkeit zu suchen. Also man ist nicht verpflichtet, möglichst so viel Steuern zu bezahlen, wenn man legal auch weniger bezahlen könnte. Das hängt ja von vielen Entscheidungen ab."
Natürlich, Herr Schäuble, muss man nicht mehr Steuern bezahlen, als vorgeschrieben ist. Das verlangt kein Mensch. Das Problem ist doch aber gerade, dass es eben besonders international enorme Grauzonen gibt, wie viel Steuern denn tatsächlich fällig sind. Wenn eine rechtliche Gestaltung (Form) nicht der Substanz der tatsächlichen Wirtschaftsaktivität entspricht, darf diese Rechtsgestaltung als nicht legitim gelten, wenngleich sie legal sein sollte. In diesen Fällen kann sich ein Unternehmen nicht länger hinter Behauptungen verstecken, sie hätten ja keine Wahl, oder man "müsste ihnen helfen" die steuerlich günstigste Variante zu suchen.

Schon lange bevor diese Entscheidungen einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsspielräume im Sinne der Abgabenordnung darstellt, haben Unternehmen große Spielräume ihre Steuerpflichten verantwortlich und weitsichtig, oder aber in aggressivem Austesten der Grenzen des Legalen zu erfüllen. Zu letzterem verpflichtet sie - zumindest in Großbritannien - kein Aktionär. Von einem "muss" dürfte  also nicht die Rede sein. Steuerberater sollten verpflichtet sein, die angemessenste steuerliche Gestaltungsmöglichkeit zu wählen - erst nachrangig die günstigste.

Dass also ein Unternehmen wegen Untreue  belangt werden kann, wenn es nicht jeden Kniff zur Steuervermeidung ergriffen hat, darf als äußerst fragwürdig gelten. Wer kann dazu ein Rechtsgutachten für den deutschen Kontext anfertigen?