Steuervermeidung nicht durch internationales Recht gedeckt

In einem Feature des L4BB-Netzwerkes wird die weit verbreitete Behauptung in Zweifel gezogen, dass internationale Gesellschaften, die ausgeklügelte Mechanismen zur Steuervermeidung nutzen, nicht illegal handeln. Eine gängige Argumentation in diesem Zusammenhang wird insbesondere von Wirtschaftsanwält_innen vorgebracht, ohne deren Expertise Großunternehmen nicht in der Lage wären, systematisch Steuerschlupflöcher für den Schutz ihrer Profite vor dem Zugriff der Steuerbehörden nutzen. Sie lautet, als Dienstleister sei ihr Mandat grundsätzlich darauf begründet die Steuerlast ihrer Klient_innen innerhalb rechtlicher Parameter zu reduzieren. 

Die Autorin des Features, Adrienne Margolis, zieht hingegen andere juristische Betrachtungsweisen heran, die das Gegenteil nahelegen. Einerseits verweist sie auf die Möglichkeit, die technische Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzugeben zu Gunsten einer weiteren Definition von „tax abuse“, also dem Missbrauch von Steuerbefreiungen.

Zum anderen bezieht sie sich auf Erkenntnisse des International Bar Association’s Human Rights Institute, die derzeit mit einer Task Force Illegale Finanzströme, Armut und Menschenrechte in einen Kontext stellen. (Wir berichteten.) Der Bericht der Task Force findet Anhaltspunkt dafür, dass der Missbrauch von Steuersparmöglichkeiten einen Verstoß gegen die Menschenrechte nach internationalem Recht darstellt. 

Damit versammelt das L4BB-Feature Auffassungen, die mit der herrschenden Meinung brechen, Steuervermeidungspraktiken seien lediglich moralisch zu verurteilen, juristisch aber nicht anfechtbar. Vielmehr zeigt die Autorin, dass Unternehmen, die von Steuervermeidungen profitieren immer auch Klagen und Gerichtsverfahren riskieren. 

L4BB (Lawyer for Better Business) ist ein Netzwerk und eine Publikationsplatform, die Anwält_innen zu Fürsprecher_innen von Corporate Social Responsibility machen will. Das Ziel von L4BB ist es, internationale Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, die sozialen Kosten ihres Handelns mit zu bedenken. Dafür informiert L4BB über regulatorische Neuerungen, nicht-bindende Rechtsakte (soft-law) und Best-practice-Beispiele. 

Das L4BB-feature „Fair shares“ kann hier heruntergeladen werden. 

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