Neues Info Steuergerechtigkeit: Für eine einheitliche Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (Unitary Taxation)

Weltweit, selbst innerhalb der Europäischen Union, liefern sich Staaten einen gnadenlosen Steuersenkungswettlauf. Wenn anderswo günstigere Steuersätze locken, sieht keine Regierung für sich mehr die Möglichkeit, selbst deutlich höhere Sätze von Unternehmen bzw. Investoren zu verlangen. Der Steuerwettbewerb untergräbt die nationale Steuersouveränität fast völlig. Immer mehr Staaten senken die Unternehmenssteuersätze. Selbst mitten in der Finanzkrise, in der sie mehr Einnahmen benötigen, verzichten sie freiwillig auf ihnen doch zustehende Steuern.

Es lässt sich empirisch zeigen, dass es beim Steuerwettbewerb in erster Linie gar nicht um reale Investitionen geht, denn für die sind meist andere Kriterien entscheidend: eine qualifizierte Arbeitnehmerschaft, ein interessanter Markt, ein funktionierendes Rechtssystem etc.. Vielmehr nutzen Konzerne zahlreiche legale und illegale Tricks für eine rein bilanzielle Verschiebung ihrer Gewinne in Länder mit möglichst niedrigen Steuersätzen bzw. in Steueroasen. Auf diese Weise gelingt es multinationalen Unternehmen oft, ihre Steuerzahlungen deutlich zu senken.

Langfristiges Ziel einer vernünftigen und gerechten Steuerpolitik sollte sein, das nationale Steuersystem so zu gestalten, dass Gewinnverschiebung und damit letztendlich auch der ruinöse Steuersenkungswettlauf sinnlos werden. Im neuen Info Steuergerechtigkeit #04 stellt Nicola Liebert ein Steuerprinzip vor, das es der EU oder einzelnen Mitgliedsländern ermöglichen würde, für eine gerechte Unternehmensbesteuerung zu sorgen und den Steueroasen das Wasser abzugraben.

Nicola Liebert: Für eine einheitliche Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (Unitary Taxation). Info Steuergerechtigkeit #04. Aachen/Berlin/Bonn, Dezember 2010.

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