Rechnungslegung nach Ländern würde bedeuten, dass transnationale Konzerne in ihrer Rechnungslegung lückenlos offen legen müssten:Dem Beschluss des Europäischen Rates vorausgegangen war eine Entschließung des Europaparlaments, in dem der Rat und die Kommission aufgefordert wurden, sich für einen Bilanzierungsstandard samt Rechnungslegung nach Ländern stark zu machen (wir berichteten hier).
- in welchen Ländern sie tätig sind;
- unter welchem Namen sie in jedem dieser Länder tätig sind;
- ihr Finanzergebnis in den Ländern, in denen sie tätig sind einschließlich:- Umsätze, sowohl konzernintern als auch nach außen;- Lohn- und Gehaltskosten sowie Beschäftigtenzahlen;
- ihren Einkauf, genauso aufgegliedert;
- Finanzierungskosten, genauso aufgegliedert;
- Gewinn vor Steuern;
- die an die Behörden des Standorts der Geschäftstätigkeit abgeführten Steuern.
Diese Angaben müssen mit den veröffentlichten Jahresabschlüssen der Unternehmen übereinstimmen. Da die transnationalen Konzerne zu Zwecken ihrer internen Buchhaltung bereits über sämtliche Daten verfügen, deren Veröffentlichung wir fordern, verursacht eine Rechnungslegung nach Ländern für sie keine oder allenfalls geringe Kosten.
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