Das Datenleck „Offshore Leaks“ hat es gezeigt: Banken und Finanzinstitute stecken überall auf der Welt tief im Steuerflucht-Sumpf.
Internationale Großbanken helfen Steuerbetrüger/innen dabei, Geld auch
über Ländergrenzen hinweg zu verschieben. Finanzdienstleister richten
Briefkastenfirmen ein, gründen Schein-Unternehmen und stellen Treuhänder
für Stiftungsvermögen – auf dem Papier. Auch etwa die Deutsche Bank taucht in den “Offshore-Leaks”-Dokumenten auf.
Jetzt wollen die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
und Baden-Württemberg erreichen, dass diesen Banken empfindliche Strafen
drohen – im Extremfall sogar der Entzug ihrer Banklizenz. Dazu haben sie einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der diesen Freitag im Bundesrat beraten werden soll. Es gilt als wahrscheinlich, dass die rot-grüne Mehrheit der Länder den Vorschlag annehmen wird.
Damit erhöhen die Länder den Druck auf die Bundesregierung, Konsequenzen aus den Steuerskandalen zu ziehen.
Denn während Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sich auf
internationalem Parkett als Vorreiter im Kampf gegen Steuerflucht
präsentiert, lässt er hierzulande weiterhin die Zügel locker.
Mit Schlupfloch-Dicht und
Schraubenzieher gegen Steuerflucht: Der Entzug der Banklizenz ist nur
eine von vielen Maßnahmen, die wir mit unserer Aktion im November 2012
forderten.
Banklizenzen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) erteilt, über die das Finanzministerium die Weisungsbefugnis
hat. Genauso wie sie Lizenzen erteilen kann, kann die BaFin Lizenzen
auch wieder entziehen. Dies wird im „Gesetz über das Kreditwesen“ (KWG) geregelt – in Bezug auf Steuerstraftaten allerdings bislang unzureichend.
Die Gesetzesänderung soll es ermöglichen, gegen Institute vorzugehen,
in denen selbst Steuerstraftaten begangen oder Beihilfe zu
Steuerstraftaten geleistet wurde. Der Entzug der Lizenz soll dabei die
letztmögliche Maßnahme sein. Als milderes Mittel soll die BaFin die
Möglichkeit bekommen, Geschäftsführer abzusetzen oder einzelne
Geschäftsteile zu schließen, wenn die Steuerstraftaten (oder die Behilfe
dazu) nur dort begangen wurden. Das könnte zum Beispiel Zweigstellen
oder Tochterunternehmen in Steueroasen treffen.
Dass das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, gilt jedoch als genauso
unwahrscheinlich, wie die Annahme im Bundesrat wahrscheinlich ist. Denn
dazu müsste der Vorschlag auch den Bundestag passieren – und dort haben
Union und FDP die Mehrheit. Wir sind schon auf die Argumente gespannt,
mit denen Schwarz-Gelb auf die Vorlage aus dem Bundesrat reagiert. Die
Vorsitzende des Finanzausschusses, Birgit Reinemund, verurteilte den
Vorstoß im Februar bereits als “Griff in die Populismuskiste“. Auch die Bundesregierung muss zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen.
Mit unserem Appell „Steuerflucht wirksam bekämpfen“ fordern
bereits mehr als 80.000 Menschen, Steuersumpf-Banken die Lizenz zu
entziehen. Außerdem fordern sie die Einführung eines
Unternehmensstrafrechts, um Vorstände auch strafrechtlich zur
Verantwortung ziehen zu können. Haben Sie schon unterzeichnet?