Bundesregierung knickt vor Unternehmenslobby ein – Firmendaten bleiben geheim

Nun ist es offiziell: Die Bundesregierung und anscheinend vor allem das Finanzministerium sind unter dem Lobbydruck der Familienunternehmen eingeknickt und haben die Öffentlichkeit des geplanten Registers mit den wirtschaftlich Berechtigten gestrichen. Während im Referentenentwurf für die Umsetzung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie noch stand, dass die Daten von Unternehmen und Stiftungen – gegen Gebühr – öffentlich werden sollen, ist der Zugang im heute erschienen Kabinettsentwurf wieder nur beschränkt auf Behörden und wenige weitere Fälle, darunter Personen mit "berechtigtem Interesse". Doch noch schlimmer: Während im alten Entwurf das "berechtigte Interesse" (im Fall von Trusts) im Gesetz selbst gut definiert war und sich klar auf Nichtregierungsorganisationen bezog, ist diese Definition nun im Gesetz gelöscht und findet sich nur noch in der Gesetzesbegründung. Diese Änderung könnte bedeuten, dass der Zugang in der Praxis erschwert wird.

Wie das Netzwerk Steuergerechtigkeit und einige seiner Mitglieder in einem Brief letzte Woche an Finanzminister Schäuble geschrieben haben, sind die Befürchtungen der Wirtschaftslobby nicht stichhaltig, besonders angesichts der Tatsache, dass es öffentliche Register inzwischen selbst in Staaten wie Großbritannien gibt. Deutschland macht sich deshalb mit seinem Rückzieher auch auf dem internationalen Parkett lächerlich und erweist der Bekämpfung der Geldwäsche einen Bärendienst. Es bleibt nur die Hoffnung, dass Bundestag und Bundesrat dieses Einknicken der Regierung korrigieren und die Öffentlichkeit wieder in das Gesetz einführen.