Stellungnahme zur Gesamtkonzernsteuer

Anlässlich des Vorschlags der EU Kommission zur Neuauflage der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) vom Oktober 2016 hat das Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland nun eine Stellungnahme zur Gesamtkonzernsteuer verfasst:

Gesamtkonzernsteuer - Position des Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland – 25.1.2017

 
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland unterstützt grundsätzlich die Einführung einer Gesamtkonzernsteuer.
Bei dieser Steuer werden die Gewinne eines multinationalen Konzerns zusammengefasst („konsolidiert“) und über eine Formel auf alle Länder, in denen der Konzern aktiv ist, verteilt werden. Die Steuer entspricht besser als das aktuelle System mit Trennungsprinzip und Fremdvergleich den integrierten Wertschöpfungsketten in multinationalen Konzernen, verhindert besser die Steuervermeidung durch Gewinnverschiebung und verringert den Aufwand für Steuerbehörden wie auch Unternehmen. Mit einer Gesamtkonzernsteuer ließen sich Unternehmensgewinne umfassend besteuern und alle Länder hätten die Möglichkeit, ihre Einnahmen aus Unternehmenssteuern substantiell zu erhöhen. Das Netzwerk unterstützt auch die Einführung von länderbezogenen öffentlichen Unternehmensberichten und einer einheitlichen europäischen oder weltweiten Bilanz als Zwischenschritte. Mit ihr könnten auch ärmere Länder multinationale Konzerne besser besteuern.

Für die positiven Wirkungen einer Gesamtkonzernsteuer müssen aber Bedingungen erfüllt sein: Stellungnahme als PDF