Gemeinsame Pressemitteilung zur Entscheidung über öffentliche Register

ONE, WEED, Netzwerk Steuergerechtigkeit und Tax Justice Network begrüßen die heutige Empfehlung des Bundesrats für ein öffentliches Transparenzregister über die wahren Eigentümer von Unternehmen und Trusts
 
Finanzminister Schäuble sollte Empfehlung des Bundesrats folgen 

Berlin, 31. März 2017. Heute hat der Bundesrat über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der 4. EU-Antigeldwäscherichtlinie in deutsches Recht beraten. Er hat sich klar für ein öffentlich zugängliches Transparenzregister der wahren Eigentümer/innen von Unternehmen und Trusts ausgesprochen. ONE, WEED, Netzwerk Steuergerechtigkeit und Tax Justice Network (TJN) begrüßen diese Entscheidung sehr. Ein öffentliches Register würde der globalen Bekämpfung von illegaler Steuerflucht, Geldwäsche und Korruption einen großen Dienst erweisen. Die Entscheidung des Bundesrats steht im Gegensatz zum aktuellen Kabinettsentwurf und zu der deutschen Position auf EU-Ebene, wo Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bei der Novellierung der 4. Anti-Geldwäscherichtlinie in dieser Frage blockiert. ONE, WEED, Netzwerk Steuergerechtigkeit und Tax Justice Network appellieren an den Finanzminister, der Empfehlung des Bundesrats zu folgen und endlich ein öffentlich zugängliches Transparenzregister zu unterstützen – sowohl bei der Umsetzung in deutsches Recht, als auch bei den Verhandlungen im EU- und G20-Rahmen.

Markus Henn, Referent für Finanzmärkte bei WEED, sagt: „Kriminelle und Korrupte meiden das Licht der Öffentlichkeit. Deshalb würde ein öffentliches Register ihnen ihre Straftaten deutlich schwerer machen. Doch das Finanzministerium verhindert die Öffentlichkeit.“

Stephan Exo-Kreischer, Deutschland-Direktor von ONE, sieht Deutschland vor allem im G20-Jahr in der Pflicht: „Als G20-Gastgeberland kommt Deutschland 2017 eine besondere Rolle zu. Afrikas wirtschaftliche Entwicklung steht ganz oben auf der G20-Agenda. Den afrikanischen Volkswirtschaften entgehen jedes Jahr 89 Milliarden US-Dollar durch Geldwäsche und illegale Finanzflüsse. Würde nur ein Bruchteil des Geldes, das jedes Jahr illegal abfließt, rechtgemäß versteuert, könnten diese Mittel einen beträchtlichen Beitrag zum Kampf gegen extreme Armut leisten. Wenn Schäuble es ernst meint mit der Entwicklung Afrikas, muss er mit gutem Beispiel innerhalb der G20-Gruppe vorangehen und sich für Transparenz einsetzen. Das kostet nichts und kann Millionen Menschen in armen Ländern das Leben retten.“

Mit Blick auf Staaten, die ein solches Register bereits eingeführt haben, sagt Markus Meinzer, Direktor bei TJN: „Andere Länder machen es uns vor: Großbritannien zeigt, dass man vor Transparenz keine Angst haben muss: Dort sind alle wahren Eigentümer/innen von Firmen seit 2016 über das Internet einsehbar, ohne dass Entführungen oder Erpressungen deshalb zugenommen hätten. Vielmehr stärkt die Transparenz das Vertrauen der Bürger/innen in den Staat und die Gesellschaft. Auch der ehrbare Kaufmann profitiert, weil vermummte Offshore-Investoren demaskiert würden.“

Ein Jahr nach den Panama-Papers: Traurige Bilanz für Deutschlands Anti-Korruptionskampf

Am 3. April jährt sich die Veröffentlichung der Panama-Papers. Stephan Exo-Kreischer sagt: „Deutschlands Bilanz im Kampf gegen Korruption ein Jahr nach den Panama Papers ist traurig. Deutschland präsentiert sich zwar gerne als Vorreiter im Kampf gegen Korruption, in Wirklichkeit stellt sich die Bundesregierung einer globalen Lösung für ein globales Problem mitten in den Weg.“

Obwohl Finanzminister Wolfgang Schäuble bereits Anfang April 2016 ankündigte, Konsequenzen zu ziehen und einen 10-Punkte-Plan auf den Weg zu bringen, ist bisher nicht viel passiert. Stattdessen verharrt Deutschland weiter auf dem Standpunkt, keine öffentlich zugänglichen Register einzuführen. So etwa beim Anti-Corruption Summit in London am 12. Mai 2016. Dort waren 40 Länder und sechs Organisationen zusammengekommen, um der internationalen Korruption den Kampf anzusagen. Viele Länder haben dort erfolgsversprechende Schritte zur Korruptionsbekämpfung unternommen. Doch Deutschland blockierte weiterhin eine globale Lösung.

Im Juni 2015 wurde die 4. EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Im Rahmen der nationalen Umsetzung dieser Richtlinie sah ein Entwurf des Finanzministeriums im Dezember 2016 zunächst öffentliche Register für die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Trusts vor. Der beschlossene Gesetzesentwurf des Kabinetts vom 22. Februar 2017 sieht dies nicht mehr vor – hier heißt es: „Neben Behörden und Verpflichteten erhalten bei berechtigtem Interesse auch andere Personen und Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten Zugang.

Kontakte:

Netzwerk Steuergerechtigkeit: Sarah Godar, sarah.godar@netzwerk-steuergerechtigkeit.de
ONE: Karoline Lerche, karoline.lerche@one.org, 030/319891576, 0173/2490094
Tax Justice Network: Markus Meinzer, markus@taxjustice.net, 0178-340 5673
WEED:
Markus Henn, markus.henn@weed-online.org, 0176-37630916